Auszug aus unseren Gewährleistungs und allgemeinen

Geschäftsbedingungen

Die Arbeitszeit beginnt und endet beim Kunden (minus Frühstück, minus Mittag).

Die Arbeitszeit ist im Stundennachweis aufzuführen und wird vom Kunden unterschrieben.

Die Werkstattarbeit für Vorbereitung auf eine neue Baustellung, bzw. während der Arbeitszeit beim Kunden auftretende Werkstattarbeit, ist im Stundennachweis extra aufzuführen und wird vom Kunden unterschrieben.

 

Die Wegezeit wird extra im Stundennachweis aufgeführt und wird vom Kunden unterzeichnet. Die Wegezeit wird extra in Rechnung gestellt.

 

Die Arbeitszeit beträgt 8h (Überstunden können gemacht werden). Anfang und Ende der Arbeitszeit sowie Überstunden sind vom Monteur mit den Kunden selbst zu vereinbaren.

 

Handwerkerrechnungen sind sofort nach Erhalt zahlbar, spätestens 10 Tage ab Rechnungsdatum. Bei Zahlung nach 14 Tagen ab Rechnungsdatum behält sich der Betrieb vor, den Rechnungsbetrag zu verzinsen, nach banküblichen Konditionen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers.

 

Keine Gewährleistung wird übernommen für Schäden, die entstanden sind durch; ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte natürliche Abnutzung fehlerhafte oder nachlässige Behandlung chemische, elektrochemische und elektrische Einflüsse. sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind Nichtbeachten der Montage, Betriebs und Wartungsanleitungen unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Käufer aller Dritte Einwirkung von Teilen fremder Herkunft.

 

Unsere Gewährleistungspflicht umfasst ferner nicht Schäden die entstanden sind durch: Luftverunreinigungen durch starken Staubanfall, aggressive Dämpfe Aufstellung in ungeeigneten Räumen (z.B. Waschküchen oder Hobbyräumen) Weiterbenutzung trotz Auftreten eines Mangel;

 

Es wird eine 5 jährige Garantie für die Funktion der Heizungs und Sanitäranlagen bzw. nach den Herstellungsgarantie bzw. Gewährleistungsvereinbarungen, übernommen. Voraussetzung ist jedoch die Einhaltung der technischen Wartungs und Pflegeintervallen (Wartungsvertrag) Für feuerberührende und drehende Teile wird generell nur eine 2 Jahresgarantie übernommen.

Viessmann Wärmeerzeuger mit aufschaltbarer Regelungen erhalten durch die Aufschaltung der Anlage über die ViCare App 5 – Jahre Garantie. Die unentgeltliche Garantie beginnt mit der Lieferung von Viessmann und endet automatisch nach fünf Jahren. Währen dieser Zeit anfallenden Leistungen verlängern oder erneuern die Garantiezeit nicht. Voraussetzung für die Garantie und Leistungsumfang während der 5 – Jahre Garantie bei www.viessmann.de.

 

Insgemeinkosten können sein:

 

Reisekosten, Frachtkosten oder Anlageteile, KmGeld (für LKW, PKW). Material und 'Werkzeug frei Baustelle. Werkzeugabnutzung vorhalten und Rücktransport der Werkzeuge, Abfuhr der Restmaterialien, Beaufsichtigung und Montageüberwachung, Überprüfung der gestellten Unterlagen, Reinhaltung und Beleuchtung der Arbeits bzw. Baustelle, Schutz und Sicherheitsmaßnahmen nach den Unfallverhütungsvorschriften, Gestellen von Hilfskräften und Gerüsten, Anfertigung der Wartungs und Bedienungsanleitungen Revisionspläne laut Vertrag.

 

Bei Überschreitung der Bausumme um 10% ist der Ausführungsbetrieb verpflichtet. sich mit dem Bauherrn vorher in Verbindung zusetzen.

 

Hinweis: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sie mit der Erteilung des Auftrages (Unterschriftdatum) ein 14-tägiges Rückgaberecht haben, wenn die Auftragserteilung beim Kunden erfolgt. Dies hat zur Folge, dass das Material auch erst 14 Tage nach erfolgter Auftragserteilung ( Datum ) bestellt werden kann.

 

Das kann man umgehen, wenn der Auftrag in den Räumen der RAN GmbH erteilt wird.

 

Das zuständige Amtsgericht ist immer das für den Sitz der RAN GmbH Eppendorf zuständige Gericht.

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